Aufenthalt
Um sich ein Bild von einem Aufenthalt im AWO Psychiatriezentrum machen zu können geben wir Ihnen hier ein paar grundlegende Informationen. Für einen reibungslosen Ablauf des Stationsgeschehens, ist es wichtig, dass Sie den „Stundenplan“ der Stationen – wie beispielsweise die Visiten- oder Essenszeiten – einhalten. Ebenso sollten Sie Termine für Untersuchungen und Therapien nicht versäumen. Das Pflegepersonal wird Sie daher in den Tagesablauf einweisen.
Räumlichkeiten
Die Gebäude des AWO Psychiatriezentrums wurden in den letzten Jahren umfassend modernisiert. Heute bietet das AWO Psychiatriezentrum auf allen Stationen Aufenthalts- und Fernsehräume sowie Teeküchen für Patientinnen und Patienten. In großen, hellen Gemeinschaftsräumen wird gemeinsam gegessen und der Abend gestaltet. Räume für Einzel- und Gruppengespräche sind klar und komfortabel.

In der Regel stehen auf den Stationen 2-Bett-Zimmer, oft mit eigener Nasszelle, zur Verfügung. Auf einigen Stationen gibt auch auch die Möglichkeit, Einzelzimmer zu belegen. Die Gestaltung der Patientenzimmer und der Aufenthältsräume ist freundlich und modern.

Großzügige Sofalandschaften laden zum Fernsehen und Verweilen ein. Es besteht auch die Möglichkeit einen Tee oder Kaffee zu trinken.
Ihre Mahlzeiten
Das Küchenteam ist bemüht, Sie täglich mit wechselnden Menüs zu verwöhnen.
Sie können zwischen drei Hauptkomponenten wählen, wobei eines der drei Menüs auf vegetarischer Basis zubereitet wird. Das Angebot richtet sich an den Bedürfnissen verschiedener Patientegruppen aus. So gibt es beispielsweise gesundes, kindgerechtes Essen und gesundes, leicht verträgliches Essen für ältere Menschen. Unsere Küche bietet Ihnen auch besondere Kostformen, wie Diäten oder Sonderessen an. Die wöchentlich wechselnden Speisepläne finden Sie auf der Station. Sie haben die Möglichkeit, auf den vorgegebenen Essenkarten Ihre Wünsche anzukreuzen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Wahlmöglichkeit eingeschränkt werden muss, wenn ärztlicherseits eine besondere Kostform verordnet wird. Die Zubereitung findet mit modernen Geräten schonend statt.
Frühstück und Abendessen wird in der Regel als Buffet angeboten. Auch hier treffen Sie Ihre Wahl bitte auf den vorgegebenen Essenkarten.
Für Rückfragen oder Ernährungsgespräche stehen Ihnen der Küchenleiter und sein Diätteam gerne zur Verfügung.
Alkohol
Alkohol
Aus medizinischen Gründen ist der Genuss von Alkohol im Krankenhaus oder auf dem Gelände nicht gestattet. Er verzögert Ihre Genesung und verträgt sich nicht mit Medikamenten. Gegebenenfalls ist eine vorzeitige Entlassung aus dem Krankenhaus notwendig.
Brandschutz/Rauchen
Brandschutz/Rauchen
Ein Brand in einem Krankenhaus kann katastrophale Folgen haben. Vermeiden Sie deshalb bitte alles, was einen Brand auslösen könnte! Insbesondere verboten sind brennende Kerzen oder das Rauchen in den Krankenzimmern. Das Rauchen ist in allen Gebäuden des Krankenhauses und auf dem Krankenhausgelände verboten. Wenn Sie die Station nicht verlassen können steht Ihnen in der Regel zum Rauchen ein besonderer Raum zur Verfügung. Auf dem Gelände sind, insbesondere in der Nähe zu den Eingängen zu Gebäuden, Raucherzonen ausgewiesen. Außerhalb dieser Raucherzonen in den dafür vorgesehenen Pavillons/Raucherzonen ist das Rauchen nicht erlaubt.
Fundsachen
Fundsachen
Fundsachen geben Sie bitte beim Pförtner am Haupteingang Klinikum A ab. Die Gegenstände werden bis zu zwei Monate im Haus gelagert.
Telefon und Internet
Telefon und Internet
Auf jeder Station befindet sich ein Telefon, von dem aus Sie die Anrufe Ihrer Angehörigen entgegennehmen können. Öffentliche Telefonzellen befinden sich in der Halle des Klinikums A und in der 5. Etage im Klinikum A sowie neben der Schule der Kinder- und Jugendpsychiatrie.
Im AWO Psychiatriezentrum steht Ihnen freies WLAN bewusst nur in ausgewählten Zonen zur Verfügung, z.B. im Bergcafé. Wir legen Wert darauf, dass Sie hier zur Ruhe kommen. Es gehört zu unserem therapeutischen Konzept, einen Rahmen zu schaffen, der Rückzugsmöglichkeiten bietet, zumal, wenn sie sich in emotional schwierigen und belastenden Situationen befinden.
Post
Post
Einen öffentlichen Briefkasten finden Sie vor dem Eingang des Klinikums A. Wenn Sie die Station nicht verlassen können, helfen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Station gern weiter.
Patientenbücherei
Patientenbücherei
Die Patientenbücherei finden Sie im Sozialzentrum in Haus 8. Bücher können Sie dort direkt ausleihen oder über die Stationen vorbestellen. Fragen Sie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Station danach. Öffnungszeiten: Montag, Mittwoch und Donnerstag 15:00–17:00 Uhr und Freitag 13:00–15:00 Uhr.
Schweigepflicht und Aufklärung
Schweigepflicht und Aufklärung
Der Schutz der Privatsphäre ist im Krankenhaus gesetzlich garantiert. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des AWO Psychiatriezentrums unterliegen der Schweigepflicht. Auskünfte über Ihren Gesundheitszustand an Angehörige oder andere Personen werden nur erteilt, wenn Sie Ihre Ärztin/Ihren Arzt von der Schweigepflicht entbinden. Die Ärztinnen/Ärzte sind verpflichtet, die Patientinnen und Patienten über Untersuchungen, die Wirkungen und Nebenwirkungen von Medikamenten und anderen therapeutischen Maßnahmen, über Krankheiten und diagnostische Eingriffe aufzuklären.
Entlassungsmanagement
Entlassungsmanagement
Das Entlassungsmanagement ist dafür da, die bedarfsgerechte, kontinuierliche Versorgung der Patienten im Anschluss an die Krankenhausbehandlung vorzubereiten. Es beginnt schon sehr frühzeitig am Anfang Ihres Aufenthaltes. Wesentlicher Bestandteil des Entlassungsmanagements ist eine strukturierte und verbindliche Weitergabe versorgungsrelevanter Informationen. Das Entlassungsmanagement im AWO Psychiatriezentrum erfolgt in Abstimmung mit dem Patienten und ggf. den Angehörigen und dem interdisziplinären Team mit dem Casemanagement, Ärzten und Pflegedienst. Sollte ein erweiterter nachstationärer Versorgungs- und Behandlungsbedarf gegeben sein, bietet Ihnen das Casemanagement und der Sozialdienst Unterstützung bei der Suche nach geeigneten Nachversorgern und therapeutisch/pflegenden, so wie beratenden Einrichtungen an.
Für die Durchführung eines Entlassungsmanagements und/oder einer Kooperation mit Kranken- und/oder Pflegekasse ist eine schriftliche Einwilligung der Patienten gesetzlich vorgeschrieben. Im Rahmen einer bedarfsgerechten Hilfeplanung und -organisation für die Zeit nach dem Krankenhausaufenthalt kann eine Kontaktaufnahme zu Kostenträgern und anderen Dritten notwendig werden. Dabei kann es erforderlich sein, Patientendaten zu übermitteln. Bereits erteilte Einwilligungen ins Entlassungsmanagement und die damit verbundene Datenverarbeitung können jeder Zeit ganz oder teilweise schriftlich widerrufen werden.
Lehnen Patienten die Durchführung des Entlassungsmanagements und/oder eine Unterstützung durch die Kranken- und/oder Pflegekassen ab, erteilen sie keine Einwilligung in das Entlassmanagement. Dies kann dazu führen, dass notwendige Anschlussmaßnamen möglicherweise nicht, oder nicht rechtzeitig, eingeleitet werden können.